Teilnahmebedingungen für die Schulschachmannschaftsmeisterschaften in Baden-Württemberg
- Die Schulschachmannschaftsmeisterschaften in Baden-Württemberg werden von den jeweiligen Schulschachreferenten als Veranstaltungen im laufenden Schuljahr für Vierermannschaften ausgeschrieben.
- Die Schulschachmannschaftswettbewerbe werden in 9 Wettkampfgruppen ausgetragen. Teilnahmeberechtigt sind alle allgemein- und berufsbildenden Schulen. Spielberechtigt sind:
- WK 1 Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des entsprechenden Kalenderjahres das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- WK 2 Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des entsprechenden Kalenderjahres das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- WK 3 Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des entsprechenden Kalenderjahres das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- WK 4 Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des entsprechenden Kalenderjahres das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- WK 5 Schülerinnen und Schüler, die höchstens die 5. Klasse besuchen, (NEU)
- WK M Schülerinnen, die zu Beginn des entsprechenden Kalenderjahres das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- WK GS Schülerinnen und Schüler, die die Klasse 1 bis 4 einer Grundschule besuchen,
- WK HS Schülerinnen und Schüler, die die Klasse 5 bis 9 einer Hauptschule oder eine Klasse einer Werkrealschule besuchen,
- WK RS Schülerinnen und Schüler, die die Klasse 5 bis 10 einer Realschule besuchen.
- Örtlich getrennte Schulen können gemeinsame Mannschaften stellen, wenn sie die gleiche Schulleitung haben.
- Das Landesfinale der vier Regierungspräsidien wird als eintägiger Wettbewerb jährlich abwechselnd in Baden bzw. Württemberg ausgetragen.
- Die jeweils beste Mannschaft pro WK erhält den Titel "Baden-Württembergischer Schulschachmeister".
- Der Wettbewerb gilt als Qualifikation zu den Deutschen Schulschachmannschaftsmeisterschaften.
- Termine:
- Bezirksmeisterschaften bis Ende Januar,
- Regierungspräsidiumsfinale bis Ende Februar,
- Baden-Württembergisches Landesfinale bis Ende März.