Regeln für die Schulschachmannschaftsmeisterschaften in Baden-Württemberg

Stand: November 2012

  1. Es wird nach den Schachregeln der FIDE gespielt. Zusätzlich gelten folgende Bestimmungen.
  2. Jeder Mannschaftssieg wird mit zwei Punkten, jeder unentschiedene Kampf mit einem Punkt, der Verlust mit null Punkten gewertet.

  3. Für Platzierungen bei Rundenturnieren entscheiden:
    • Summe der Mannschaftspunkte
    • Summe der Brettpunkte aus allen Kämpfen
    • direkter Vergleich mit Berliner Wertung des Ergebnisses: 1. Brett 5 Punkte, 2. Brett 3 Punkte, 3. Brett 2 Punkte, 4. Brett 1 Punkt
    • Losentscheid

    Die Regelung bei Punktgleichheit gilt für das jeweilige Landesfinale und die RP-Meisterschaften. Bei Bezirksturnieren kann der Referent in begründeten Fällen in der Ausschreibung Änderungen festlegen.

    Im Badischen bzw. Württembergischen Landesfinale beträgt die Meldefrist der qualifizierten Mannschaften eine Woche vor Turnierbeginn, um gegebenenfalls Nachrücker einladen zu können. In den untergeordneten Turnieren wird die Übernahme dieser Regelung empfohlen. Abweichende Regelungen hierfür kann der jeweilige Bezirksreferent festlegen.

  4. Nur die Spielerinnen und Spieler selbst dürfen einen Remisvorschlag annehmen oder ablehnen und ein Remisangebot abgeben. Dabei dürfen Sie sich von niemandem beraten lassen. Betreuer werden als Zuschauer betrachtet. Spielerinnen und Spieler, die ihre Partie beendet haben, werden ebenfalls als Zuschauer betrachtet. Zuschauer haben von den Spieltischen einen angemessenen Abstand einzuhalten. Der Schiedsrichter entscheidet darüber, welcher Abstand angemessen ist.

    Zum Meldeschluss können beliebig viele Spielerinnen und Spieler in fester Reihenfolge gemeldet werden. Die Mannschaftsmeldung darf von der Aufstellung der Qualifikationsturniere abweichen. Nach Meldeschluss sind keine Nachmeldungen mehr möglich. Die Reihenfolge der Spielerinnen und Spieler darf während des Turniers nicht mehr geändert werden. Falsche Brettbesetzung zieht den Verlust der zu tief eingesetzten Spielerinnen und Spieler nach sich. Beim Einsatz von Ersatzspielerinnen und -spielern muss die Reihenfolge der Anmeldung beachtet werden. Beim Einsatz einzelner Spielerinnen und Spieler in mehreren Mannschaften kann sich nur eine dieser Mannschaften weiterqualifizieren. Bei der Freiplatzvergabe kann von dieser Regelung abgewichen werden.

    Das Badische bzw. Württembergische Schulschachfinale findet mit jeweils 6 Mannschaften pro Wettkampfgruppe statt. Es wird im Vollrundensystem mit 20 Minuten Bedenkzeit pro Spieler und Partie nach Schnellschachregeln gespielt. Von den einzelnen Meisterschaften der Regierungspräsidien (Nordbaden und Südbaden bzw. Nordwürttemberg und Südwürttemberg) qualifizieren sich pro Wettkampfgruppe (WK) jeweils drei Mannschaften zum Badischen bzw. Württembergischen Schulschachfinale. Zu den Deutschen Schulschach-Mannschaftsmeisterschaften qualifiziert sich beim jeweiligen Landesfinale jeweils die bestplatzierte Mannschaft der WK 2, 3, 4 und Mädchen. In der WK GS qualifizieren sich die ersten beiden Mannschaften. Die WK RS und die WK HS sind auf deutscher Ebene offen ausgeschrieben.

  5. Der Veranstalter bestimmt Turnierleiter, Schiedsrichter und ein evtl. Schiedsgericht. Diese sind spätestens zu Beginn des Turniers zu bestimmen und bekannt zu geben.
  6. Die Regelung der Qualifikation für das jeweilige RP-Finale bleibt den zuständigen Referenten überlassen. Diese soll allerdings den Referenten auf Bezirksebene rechtzeitig mitgeteilt werden.
  7. Die Landes-, RP- und Bezirksreferenten schicken die Ausschreibungen ihrer Turniere an den Webmaster der Schulschach-Homepage. Die Mailadresse lautet Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Diese Regeln treten ab November 2012 in Kraft.

Auf der gemeinsamen Sitzung der Vorstände der Schachjugend Baden und der Württembergischen Schachjugend am 19.8.2012 beschlossen.

Winfried Karl, Schulschachreferent Baden
Bernd Grill, Schulschachreferent Württemberg