Regeln für die Schulschachmannschaftsmeisterschaften in Baden-Württemberg

Stand: September 2008

  1. Es wird nach den Schachregeln der FIDE gespielt. Zusätzlich gelten folgende Bestimmungen.
  2. Jeder Mannschaftssieg wird mit zwei Punkten, jeder unentschiedene Kampf mit einem Punkt, der Verlust mit null Punkten gewertet.
  3. Für Platzierungen bei Rundenturnieren entscheiden:
    • Summe der Mannschaftspunkte
    • Summe der Brettpunkte aus allen Kämpfen
    • direkter Vergleich mit Berliner Wertung des Ergebnisses: 1. Brett 5 Punkte, 2. Brett 3 Punkte, 3. Brett 2 Punkte, 4. Brett 1 Punkt
    • Losentscheid
    Die Regelung bei Punktgleichheit gilt für das Landesfinale und die RP-Meisterschaften. Bei Bezirksturnieren kann der Referent in begründeten Fällen in der Ausschreibung Änderungen festlegen.
  4. Im Baden-Württembergischen Landesfinale beträgt die Meldefrist der qualifizierten Mannschaften eine Woche vor Turnierbeginn, um gegebenenfalls Nachrücker einladen zu können. In den untergeordneten Turnieren wird die Übernahme dieser Regelung empfohlen. Abweichende Regelungen hierfür kann der jeweilige Bezirksreferent festlegen.
    • Nur die Spielerinnen und Spieler selbst dürfen einen Remisvorschlag annehmen oder ablehnen und ein Remisangebot abgeben. Dabei dürfen Sie sich von niemandem beraten lassen.
    • Betreuer werden als Zuschauer betrachtet. Spielerinnen und Spieler, die ihre Partie beendet haben, werden ebenfalls als Zuschauer betrachtet. Zuschauer haben von den Spieltischen einen angemessenen Abstand einzuhalten. Der Schiedsrichter entscheidet darüber, welcher Abstand angemessen ist.
    • Zum Meldeschluss können beliebig viele Spielerinnen und Spieler in fester Reihenfolge gemeldet werden. Die Mannschaftsmeldung darf von der Aufstellung der Qualifikationsturniere abweichen. Nach Meldeschluss sind keine Nachmeldungen mehr möglich.
    • Die Reihenfolge der Spielerinnen und Spieler darf während des Turniers nicht mehr geändert werden. Falsche Brettbesetzung zieht den Verlust der zu tief eingesetzten Spielerinnen und Spieler nach sich.
    • Beim Einsatz von Ersatzspielerinnen und -spielern muss die Reihenfolge der Anmeldung beachtet werden.
    • Beim Einsatz einzelner Spielerinnen und Spieler in mehreren Mannschaften kann sich nur eine dieser Mannschaften weiterqualifizieren. Bei der Freiplatzvergabe kann von dieser Regelung abgewichen werden.
    • Das Baden-Württembergische Schulschachfinale findet mit jeweils 8 Mannschaften pro Wettkampfgruppe statt.
    • Es wird im Vollrundensystem mit 20 Minuten Bedenkzeit pro Spieler und Partie nach Schnellschachregeln gespielt.
    • Von den einzelnen Meisterschaften der Regierungspräsidien (Nordbaden, Südbaden, Nordwürttemberg, Südwürttemberg) qualifizieren sich pro Wettkampfgruppe (WK) jeweils zwei Mannschaften zum Baden-Württembergischen Schulschachfinale.
  5. Zu den Deutschen Schulschach-Mannschaftsmeisterchaften qualifizieren sich beim BaWü-Landesfinale jeweils die beiden bestplatzierten Mannschaften der WK 2, 3, 4, Grundschulen und Mädchen, unabhängig vom zugehörigen Landesverband.
  6. Der Veranstalter bestimmt Turnierleiter, Schiedsrichter und ein evtl. Schiedsgericht. Diese sind spätestens zu Beginn des Turniers zu bestimmen und bekannt zu geben.

Diese Regeln treten ab September 2008 in Kraft.

Beschlossen von der Referenten-Sitzung Schulschach Baden-Württemberg am 19. Juli 2008.


Helmut Majewski, Schulschachreferent Baden

Dietfried Koelle, Schulschachreferent Württemberg